Ausschliessungsgründe bei Tattoos - auch die gibt es.

Die Bestimmungen die unseren rechlichen Rahmen regeln finden sich hauptsächlich im Bundesgesetzblatt 141/2003. Dort sind auch die Ausschließungsgründe festgelegt, und damit das Thema etwas übersichtlicher wird gibt es hier die Zusammenfassung.

Wann gibt es leider kein Tattoo?

Tattoostudio Arbeitsplatz

Wir dürfen in Österreich per Gesetz bei folgenden Erkrankungen leider nicht tätowieren:

  • Hämophilie (Bluter)
  • Diabetes (Zucker)
  • Hepatiden (Hepatitis A bis G)
  • HIV (Aids)
  • Hautkrankheiten (natürlich auch Akne an der Stelle!)
  • Ekzemen
  • Allergien ( SÄMTLICHE Allergien, egal welcher Art, die Allergiefreiheit ist mit Unterschrift zu bestätigen)
  • angeborenen Immundefiziterkrankungen
  • anderen Ursachen einer Immunsuppression
  • Autoimmunerkrankungen
  • Geschlechtskrankheiten (egal, wohin das Tattoo kommt!)
  • fieberhaften Infekten
  • Blutverdünnungstherapie
  • du musst geschäftsfähig und eigenberechtigt sein.

Diese Ausschliessungsgründe dienen der Sicherheit von Kunden und Tätowierern, das Nichtvorhandensein dieser Krankheiten muss vor jedem Eingriff vom Kunden schriftlich bestätigt werden.

Was geht sonst nicht?

Der Eingriff wird auch sofort abgebrochen, wenn ich merke, dass der Kunde Betäubungscreme benutzt hat.

(Diese könnte unerwünschte Reaktionen, wie z.B. einen allergischen Schock, verursachen und ist außerdem völlig unnötig. In Österreich dürfen Tätowierer/ Piercer/ PMU Fachleute kein lokales Betäubungsmittel auftragen, Betäubungen sind Ärzten vorbehalten.)

Glaubt mir, wir haben den Ruf sehr sachte zu arbeiten und nach kurzer Zeit seid ihr an den "Schmerz" gewöhnt.

A propos "Schmerz": Kundinnen erzählen oft dass tätowiert zu werden "so ähnlich wie epilieren" anfühlt - und daran ist auch noch keiner gestorben. (Scherz)

Ich wähle mein Tempo immer so dass du auch damit klarkommst, da gibt es schon etwas Spielraum. So wird es leichter und gut zu ertragen, ausserdem können wir uns dabei unterhalten was auch zur Ablenkung beiträgt.

Und: keine Tattoos unter 18 Jahren.

Auch nicht mit der Einverständnis der Eltern.

Bei "Ersttätern" werden Hände, Gesicht & Hals nicht tätowiert, das hat Gründe die mit meinem Berufsethos zu tun haben. Bei "erfahreneren" Kunden kann man gern über vieles reden. Einfach Fragen, wir finden Lösungen!



Letztendlich geht es um die Gesundheit und Sicherheit des Kunden, und das muss klarerweise immer Priorität haben.

 
 
 
 
Anruf
Karte
Instagram